Einrichtung: Fakultät für Geisteswissenschaften, Fachbereich Sprache, Literatur und Medien II (SLM II), Institut für Griechische und Lateinische Philologie
Wertigkeit: EGR. 13 TV-L
Arbeitsbeginn: schnellstmöglich, befristet für die Dauer von zunächst drei Jahren (auf der Grundlage von § 2 Wissenschaftszeitvertragsgesetz)
Bewerbungsschluss: 31.03.2025
Arbeitsumfang: Teilzeit
Wochenstunden: 65 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
Zu Ihren Aufgaben gehören wissenschaftliche Dienstleistungen vorrangig in der Forschung und der Lehre. Es besteht Gelegenheit zur wissenschaftlichen Weiterbildung, insbesondere zur Anfertigung einer Dissertation; hierfür steht mindestens ein Drittel der jeweiligen Arbeitszeit zur Verfügung.
Lehrverpflichtung: 2 LVS
Abschluss eines den Aufgaben entsprechenden Hochschulstudiums.
Qualifizierter Abschluss (Master/MEd/1. Staatsexamen) in der Latinistik.
Die Exzellenzuniversität Hamburg gehört zu den forschungsstärksten Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen Deutschlands. Durch Forschung und Lehre, Bildung und Wissenstransfer auf höchstem Niveau fördern wir die Entwicklung einer neuen Generation verantwortungsbewusster Weltbürger:innen, die den globalen Herausforderungen unserer Zeit gewachsen ist. Mit unserem Leitmotiv „Innovating and Cooperating for a Sustainable Future in a Digital Age“ gestalten wir die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Partnerinstitutionen in der Metropolregion Hamburg und weltweit. Wir laden Sie ein, Teil unserer Gemeinschaft zu werden, um gemeinsam mit uns einen nachhaltigen und digitalen Wandel für eine dynamische und pluralistische Gesellschaft zu gestalten.
Die FHH fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern. An der Universität Hamburg sind Männer in der Stellenkategorie der hier ausgeschriebenen Stelle, gemäß Auswertung nach den Vorgaben des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes (HmbGleiG), unterrepräsentiert. Wir fordern Männer daher ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten bewerbenden Personen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
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