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Abteilungsleiter:in Forschung und Wissenschaftsförderung

Im Rahmen der altersbedingten Nachfolge ist die Position der Abteilungsleitung Forschung und Wissenschaftsförderung schnellstmöglich zu besetzen.

Aufgabengebiet

Die Abteilungsleitung trägt die fachliche- und disziplinarische Führungs- und Personalverantwortung für ca. 30 Mitarbeitende und ist maßgeblich für die strategische Ausrichtung der Forschungsabteilung verantwortlich. Sie stellt sicher, dass die Forschungsabteilung als proaktiver Dienstleister für die Wissenschaftler:innen der Universität agiert. Die Abteilung ist derzeit in drei Referate gegliedert, deren Leitungen jeweils Teams unterstellt sind. Hauptaufgaben sind die Forschungsstrategie, Forschungsförderung, Förderung von Early Career Researchers, Forschungsinformation und -kommunikation, Vertragsmanagement, Netzwerkarbeit und Partnermanagement sowie Forschungsintegrität und -sicherheit und Forschungsinfrastrukturen.

Neben der operativen Führung der Forschungsabteilung steht gleichrangig die Weiterentwicklung der forschungsstrategischen Ausrichtung in Abstimmung mit dem Vizepräsidenten für Forschung und dem Präsidium der Universität. Die Abteilungsleitung soll zusammen mit ihrem/seinem Team aktiv Strategievorschläge entwickeln, die langfristig die Exzellenz der Universität Hamburg im Forschungsbereich weiterentwickeln und sicherstellen. Vor dem Hintergrund wachsender Anforderungen wird die kritische Reflexion und ggfs. Veränderung des aktuellen Aufgabenspektrums eine wichtige Aufgabe der Abteilungsleitung sein.

Einstellungsvoraussetzung

  • Hochschulabschluss (Master oder gleichwertig)

Erforderliche Fachkenntnisse und persönliche Fähigkeiten

  • herausragende Kenntnisse der Wissenschafts- und Forschungslandschaft in Deutschland und der relevanten Forschungsförderungs-Einrichtungen/-Institutionen, inkl. der EU
  • langjährige, erfolgreiche Leitungserfahrung und nachweisliche Führungs- und Steuerungs-Kompetenz von Teams im Wissenschafts-Administrationsumfeld zur Sicherstellung hoher Dienstleistungs- bzw. Qualitätsstandards und stetiger Optimierung der Prozesse
  • unternehmerisches Denken und Handeln; ausgeprägte strategische und analytische Kompetenz, vertieftes prozessuales Denken und klare Sicht auf die Herausforderungen
  • transparente und nachvollziehbare Vorgehensweise bei Veränderungsprozessen und hohe Verhandlungskompetenz, Konfliktstärke sowie diplomatisches Geschick
  • Erfahrung in zukunftsweisender Personalentwicklung verbunden mit einem modernen, teamorientierten Führungsstil
  • Führungsstärke und -freude; die Fähigkeit, Menschen empathisch für sich zu gewinnen, mit hoher Integrität und Loyalität sowie ausgeprägter Digitalaffinität
  • sehr hohe Kommunikationsstärke und werteorientierte Führung; der/die künftige Stelleninhaber:in kann die Perspektiven der verschiedenen Interessengruppen austarieren und lebt eine transparente, partnerschaftliche Zusammenarbeit
  • souveränes, integratives Auftreten (natürliches Standing), dynamische, pragmatische und verlässliche Persönlichkeit
  • sehr gute / verhandlungssichere Englischkenntnisse werden erwartet
  • Wille zur Integration in die lokalen Netzwerke und Identifikation mit der Hansestadt Hamburg

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Die Exzellenzuniversität Hamburg gehört zu den forschungsstärksten Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen Deutschlands. Durch Forschung und Lehre, Bildung und Wissenstransfer auf höchstem Niveau fördern wir die Entwicklung einer neuen Generation verantwortungsbewusster Weltbürger:innen, die den globalen Herausforderungen unserer Zeit gewachsen ist. Mit unserem Leitmotiv „Innovating and Cooperating for a Sustainable Future in a Digital Age“ gestalten wir die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Partnerinstitutionen in der Metropolregion Hamburg und weltweit. Wir laden Sie ein, Teil unserer Gemeinschaft zu werden, um gemeinsam mit uns einen nachhaltigen und digitalen Wandel für eine dynamische und pluralistische Gesellschaft zu gestalten.

Wir begrüßen ausdrücklich die Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten bewerbenden Personen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.


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