Einrichtung: Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften (Fachbereich Informatik)
Wertigkeit: EGR. 13 TV-L
Arbeitsbeginn: 01.02.2026, vorbehaltlich der bewilligten Mittel, befristet bis 31.01.2027 (auf der Grundlage von § 2 Wissenschaftszeitvertragsgesetz), Möglichkeit zur Verlängerung auf 3 Jahre
Bewerbungsschluss: 17.12.2025
Arbeitsumfang: teilzeitgeeignete Vollzeitstelle
Die Aufgaben umfassen wissenschaftliche Dienstleistungen im o. g. Projekt. Außerhalb der Dienstaufgaben besteht Gelegenheit zur wissenschaftlichen Weiterbildung.
Abschluss eines den Aufgaben entsprechenden Hochschulstudiums.
Wir bieten Ihnen Mitarbeit an einem innovativen gesellschaftspolitischen Forschungsprojekt mit Relevanz für Medien- und Digitalisierungspolitik
Die Exzellenzuniversität Hamburg gehört zu den forschungsstärksten Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen Deutschlands. Durch Forschung und Lehre, Bildung und Wissenstransfer auf höchstem Niveau fördern wir die Entwicklung einer neuen Generation verantwortungsbewusster Weltbürger:innen, die den globalen Herausforderungen unserer Zeit gewachsen ist. Mit unserem Leitmotiv „Innovating and Cooperating for a Sustainable Future in a Digital Age“ gestalten wir die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Partnerinstitutionen in der Metropolregion Hamburg und weltweit. Wir laden Sie ein, Teil unserer Gemeinschaft zu werden, um gemeinsam mit uns einen nachhaltigen und digitalen Wandel für eine dynamische und pluralistische Gesellschaft zu gestalten.
Die Universität Hamburg engagiert sich für Chancengerechtigkeit. Vielfalt bereichert unser universitäres Leben in Studium, Forschung, Lehre, Bildung und am Arbeitsplatz. Wir begrüßen daher alle Bewerbungen, unabhängig von Geschlecht, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, ethnischer und sozialer Herkunft, Alter, Religion oder Weltanschauung sowie Behinderung oder Erkrankung.
Die Universität Hamburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und bittet qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich um ihre Bewerbung.Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten bewerbenden Personen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
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