Einrichtung: Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Professur für Wissenschafts- und Innovationsforschung
Wertigkeit: EGR. 13 TV-L
Arbeitsbeginn: schnellstmöglich, befristet für die Dauer von 2 Jahren (auf der Grundlage von § 2 Wissenschaftszeitvertragsgesetz)
Bewerbungsschluss: 19.03.2025
Arbeitsumfang: teilzeitgeeignete Vollzeitstelle
Die Aufgaben umfassen wissenschaftliche Dienstleistungen vorrangig in der Forschung und der Lehre. Außerhalb der Dienstaufgaben besteht Gelegenheit zur wissenschaftlichen Weiterbildung.
Erwartet wird die Bereitschaft, sich mit dem Themenfeld „Zukunft der Universität“ zu befassen und mit einschlägigen theoretischen Ansätzen und methodischen Verfahren auf Forschung, Lehre, Transfer, Organisation und/oder Governance einzugehen. Dies kann anhand verschiedener empirischer Beispiele geschehen, etwa die Herausforderungen durch KI, die „Grand Challenges“ und/oder die Etablierung der dritten Leistungsdimension an Hochschulen (Transfer).
Die Lehrverpflichtung beträgt 3 LVS.
Abschluss eines den Aufgaben entsprechenden Hochschulstudiums.
Vertrautheit mit Hochschulforschung (insbesondere mit internationalen Perspektiven auf Universitäten als Innovatoren) sowie erste Erfahrungen in der Entwicklung von Forschungsprojekten sind von Vorteil.
Die Exzellenzuniversität Hamburg gehört zu den forschungsstärksten Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen Deutschlands. Durch Forschung und Lehre, Bildung und Wissenstransfer auf höchstem Niveau fördern wir die Entwicklung einer neuen Generation verantwortungsbewusster Weltbürger:innen, die den globalen Herausforderungen unserer Zeit gewachsen ist. Mit unserem Leitmotiv „Innovating and Cooperating for a Sustainable Future in a Digital Age“ gestalten wir die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Partnerinstitutionen in der Metropolregion Hamburg und weltweit. Wir laden Sie ein, Teil unserer Gemeinschaft zu werden, um gemeinsam mit uns einen nachhaltigen und digitalen Wandel für eine dynamische und pluralistische Gesellschaft zu gestalten.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten bewerbenden Personen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
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