Einrichtung: Fakultät für Geisteswissenschaften, Fachbereich Evangelische Theologie, Arbeitsstelle Theologie der Friedenskirchen
Wertigkeit: EGR. 6 TV-L
Arbeitsbeginn: schnellstmöglich, befristet bis 31.12.2029
Bewerbungsschluss: 18.07.2025
Arbeitsumfang: Teilzeit
Wochenstunden: 50 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
Das Projekt „Mennonitische Akademie“ ist ein neues Projekt innerhalb der Arbeitsstelle Theologie der Friedenskirchen (ATF) und dient der Entwicklung einer gemeinsamen Lehr- und Forschungsplattform zum gemeinsamen Wissenstransfer in die Öffentlichkeit. Die ATF lehrt und forscht zu ethischen und theologischen Fragen rund um Frieden und Gerechtigkeit – mit einem Fokus auf die historischen Friedenskirchen, aber immer auch mit Blick auf Herausforderungen und Konflikte unserer Zeit. Dabei legt die ATF besonderen Wert auf Teamgeist und Kreativität, um diesen Themenschwerpunkt in den Fachbereich Ev. Theologie, aber auch in zahlreiche interdisziplinäre und außeruniversitäre Kontexte hineinzutragen. Weitere Informationen zur ATF sind auf unserer Webseite zu finden.
oder
Bei den letztgenannten Einstellungsvoraussetzungen erfolgt die Prüfung der gleichwertigen Fähigkeiten, Erfahrungen und Qualifikationen mit der Einstellung.
Die Exzellenzuniversität Hamburg gehört zu den forschungsstärksten Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen Deutschlands. Durch Forschung und Lehre, Bildung und Wissenstransfer auf höchstem Niveau fördern wir die Entwicklung einer neuen Generation verantwortungsbewusster Weltbürger:innen, die den globalen Herausforderungen unserer Zeit gewachsen ist. Mit unserem Leitmotiv „Innovating and Cooperating for a Sustainable Future in a Digital Age“ gestalten wir die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Partnerinstitutionen in der Metropolregion Hamburg und weltweit. Wir laden Sie ein, Teil unserer Gemeinschaft zu werden, um gemeinsam mit uns einen nachhaltigen und digitalen Wandel für eine dynamische und pluralistische Gesellschaft zu gestalten.
Die FHH fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern. Wir fordern Männer gem. § 7 Abs. 1 des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes (HmbGleiG) daher ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.Wir begrüßen ausdrücklich die Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten bewerbenden Personen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
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Friederike Willhoeft Wissenschaftliche Mitarbeiterin |
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