Einrichtung: Fakultät für Rechtswissenschaft, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Globale Rechtsgeschichte mit Schwerpunkt Common Law
Wertigkeit: EGR. 13 TV-L
Arbeitsbeginn: 01.06.2025, befristet für die Dauer von zunächst drei Jahren (auf der Grundlage von § 2 Wissenschaftszeitvertragsgesetz)
Bewerbungsschluss: 21.03.2025
Arbeitsumfang: Teilzeit
Wochenstunden: 50 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
Zu Ihren Aufgaben gehören wissenschaftliche Dienstleistungen vorrangig in der Forschung und der Lehre. Es besteht Gelegenheit zur wissenschaftlichen Weiterbildung, insbesondere zur Anfertigung einer Dissertation; hierfür steht mindestens ein Drittel der jeweiligen Arbeitszeit zur Verfügung.
Unterstützung bei der Vorbereitung von Lehrveranstaltungen, Vorbereitung und Mitarbeit bei Forschungsvorhaben und Prüfungen im Zivilrecht mit Schwerpunkt Bürgerliches Recht, Europäische und Deutsche Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung und Internationales Privatrecht sowie die Betreuung der Studierenden.
Die Übernahme einer Arbeitsgemeinschaft pro Semester und die Mitarbeit bei der Klausuraufsicht (im Umfang von derzeit 2,25 LVS pro Semester) wird erwartet.
Abschluss eines den Aufgaben entsprechenden Hochschulstudiums.
Erforderlich sind
Wünschenswert sind gute Sprach- und Computerkenntnisse.
Die Exzellenzuniversität Hamburg gehört zu den forschungsstärksten Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen Deutschlands. Durch Forschung und Lehre, Bildung und Wissenstransfer auf höchstem Niveau fördern wir die Entwicklung einer neuen Generation verantwortungsbewusster Weltbürger:innen, die den globalen Herausforderungen unserer Zeit gewachsen ist. Mit unserem Leitmotiv „Innovating and Cooperating for a Sustainable Future in a Digital Age“ gestalten wir die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Partnerinstitutionen in der Metropolregion Hamburg und weltweit. Wir laden Sie ein, Teil unserer Gemeinschaft zu werden, um gemeinsam mit uns einen nachhaltigen und digitalen Wandel für eine dynamische und pluralistische Gesellschaft zu gestalten.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten bewerbenden Personen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Kontakt |
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Judith Legies |
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