Einrichtung: Fakultät für Rechtswissenschaft, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht (Prof. Dr. Julian Rapp, LL.M. (Cambridge))
Wertigkeit: EGR. 13 TV-L
Arbeitsbeginn: schnellstmöglich, befristet für die Dauer von zunächst drei Jahren (auf der Grundlage von § 2 Wissenschaftszeitvertragsgesetz)
Bewerbungsschluss: 30.05.2025
Arbeitsumfang: Teilzeit
Wochenstunden: 65 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
Zu Ihren Aufgaben gehören wissenschaftliche Dienstleistungen vorrangig in der Forschung und der Lehre. Es besteht Gelegenheit zur wissenschaftlichen Weiterbildung, insbesondere zur Anfertigung einer Dissertation; hierfür steht mindestens ein Drittel der jeweiligen Arbeitszeit zur Verfügung.
Das Aufgabengebiet umfasst die Mitarbeit in Forschung und Lehre im Tätigkeitsbereich der Professur (deutsches, ausländisches und internationales Zivilverfahrensrecht, Schiedsverfahrensrecht, Bürgerliches Recht, Kunst- und Kunstrestitutionsrecht sowie Privatversicherungsrecht). Die Übernahme von Arbeitsgemeinschaften im Studiengang Rechtwissenschaft und die Mitarbeit bei Klausuraufsichten (im Umfang von derzeit ca. 2,93 LVS pro Semester) wird erwartet.
Abschluss eines den Aufgaben entsprechenden Hochschulstudiums.
erforderlich sind:
von Vorteil sind:
Die Exzellenzuniversität Hamburg gehört zu den forschungsstärksten Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen Deutschlands. Durch Forschung und Lehre, Bildung und Wissenstransfer auf höchstem Niveau fördern wir die Entwicklung einer neuen Generation verantwortungsbewusster Weltbürger:innen, die den globalen Herausforderungen unserer Zeit gewachsen ist. Mit unserem Leitmotiv „Innovating and Cooperating for a Sustainable Future in a Digital Age“ gestalten wir die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Partnerinstitutionen in der Metropolregion Hamburg und weltweit. Wir laden Sie ein, Teil unserer Gemeinschaft zu werden, um gemeinsam mit uns einen nachhaltigen und digitalen Wandel für eine dynamische und pluralistische Gesellschaft zu gestalten.
Die Universität Hamburg engagiert sich für Chancengerechtigkeit. Vielfalt bereichert unser universitäres Leben in Studium, Forschung, Lehre, Bildung und am Arbeitsplatz. Wir begrüßen daher alle Bewerbungen, unabhängig von Geschlecht, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, ethnischer und sozialer Herkunft, Alter, Religion oder Weltanschauung sowie Behinderung oder Erkrankung.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten bewerbenden Personen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
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